Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft
Was steckt dahin & wer ist betroffen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiert Siedlungsabfallentsorgung als Sektor Kritischer Infrastruktur. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des IT-SIG die Abfallentsorgung als neuen KRITIS Sektor hinzugefügt.