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Ende der Abfalleigenschaft - EoW

End of Waste - Qualitätsmanagementsysteme für Recyclingunternehmen

Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft und setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Sie ist mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden und definiert in § 5 das Ende der Abfalleigenschaft.

Mit den EU-Verordnungen Nr. 333-2011 für Schrotte, 1179-2012 für Glas und 715-2013 für Kupfer wird das Ende der Abfalleigenschaft sowie das Managementsystem für Recyclingunternehmen konkretisiert.Der Erzeuger wendet ein zertifiziertes Managementsystem an, mit dem die Einhaltung der Kritieren nachgewiesen werden kann. Das Managmentsystem schließt eine Reihe dokumentierter Verfahren ein.

Verordnung (EU) Nr. 333/2011 Eisen-, Stahl- Aluminiumschrott

Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, stellen sicher, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt.

Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 Bruchglas

Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist, stellen sicher, dass Bruchglas aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der glasherstellenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt.

Verordnung (EU) Nr. 715/2013 Kupferschrott

Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, stellen sicher, dass Kupferschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der Nichteisenmetall erzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt

Ablauf der Zertifizierung EoW

Die Zertifizierung für das Ende der Abfalleigenschaft nach den entsprechenden Verordnungen ist durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle alle 3 Jahre durchzuführen.

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