Entsorgungsfachbetriebeverordnung
EfbV
Eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gilt als branchenspezifisches Gütezeichen und ist ein anerkanntes Qualitätsmerkmal von Entsorgungsunternehmen.
Die EfbV regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Die Verordnung ist nach den §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) geregelt und bildet den rechtlichen Rahmen zur Zertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes. Durch dieses Gesetz wird der Begriff Entsorgungsfachbetrieb definiert und rechtlich geschützt. Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) legt das Anforderungsprofil, wie z.B. Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Unternehmens, Zuverlässigkeit und Kompetenz des Personals sowie Anerkennungskriterien fest. Desweiteren regelt sie die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben auf der Grundlage eines mit einer technischen Überwachungsorganisation geschlossenen Überwachungsvertrages.
Wer ist betroffen?
Entsorgungsfachbetriebe sind eigenständige Betriebe oder Betriebseinheiten, die gewerbsmäßig für andere Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln.
Was sind die Vorteile der EfbV?
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb legt hohe Anforderungen an die Betriebe fest. Mit der Zertifizierung sind diverse Privilegien und betriebsinterne Vorteile verbunden:
Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG)
- Erleichterungen/ Freistellung im Nachweisverfahren (§ 7 (1) Nr. 1 und § 9 (3) Nachweisverordnung)
- Erleichterung bei der Dokumentation und Verringerung der Prüfhäufigkeit bei der Gewerbeabfallentsorgung (§ 9 (1-6) Gewerbeabfallverordnung)
- Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat steht für eine vorschriftsgemäße Entsorgungsdienstleistung.
Vorprüfung EfbV
gemäß §11 Abs. 5 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Die seit dem 01.06.2017 gültige Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) eröffnet neue Möglichkeiten für Zertifizierungen. Bei Bedarf kann nach §11 Abs. 5 der EfbV eine Vorprüfung vor dem eigentlichen Zertifizierungstermin durchgeführt werden. Im Rahmen der Vorprüfung werden alle Anforderungen zur Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb besprochen. In der Vorprüfung wird gezielt auf die einzelnen Bedingungen des jeweiligen Unternehmens eingegangen. Diese Vorprüfung macht die Betreuung durch einen externen Berater überflüssig.
Ablauf der Zertifizierung nach EfbV
Mit dem Überwachungszertifikat ist dem Betrieb ein Überwachungszeichen zu erteilen. Das Überwachungszeichen muss die Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" in Verbindung mit dem Hinweis auf die zertifizierte Tätigkeit und die das Überwachungszeichen erteilende technische Überwachungsorganisation aufweisen.
Entsorgungsfachbetriebe müssen jährlich überwacht werden. Diese Überwachung schließt Anforderungen an die Unternehmensabläufe ein. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie ein Zertifikat und ein Überwachungszeichen.
Muster eines Überwachungszeichens nach EfbV