Altfahrzeugverordnung
AltfahrzeugV
Die Verwertung ist in der Altfahrzeugverordnung vom 21.06.2002 geregelt, die in Deutschland auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)(vor dem 01.06.2012: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) beruht.
Die Altfahrzeugverordnung regelt die Entsorgungspflichten von
- Betreibern von Annahmestellen,
- Demontagebetrieben und
- Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung
Wer ist betroffen?
Die AltfahrzeugV betrifft grundsätzlich Hersteller und Importeure von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und -werkstoffen. Des Weiteren für Besitzer und Letzthalter von Altfahrzeugen sowie für Betreiber von Rücknahme- oder Annahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen.
PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug verschrotten lassen möchten, dürfen dies seit dem 01.07.2002 nur noch bei einer überprüften Annahmestelle, Rücknahmestellen oder bei einem überprüften Verwertungsbetrieb (nach AltfahrzeugV: „Altfahrzeug-Demontagebetrieb“) vornehmen. Nur bei überprüften Annahmestellen erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, welcher eine endgültige Stillegung bescheinigt.
Ziel der AltfahrzeugV
Die AltfahrzeugV regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind. Weiterhin enthält sie Regelungen zur Vermeidung von Abfällen (bspw. Einschränkungen bei gefährlichen Stoffen, Recycling, etc.), zum Verwertungsnachweis und zur Kennzeichnung und Informationsbereitstellung.Die ordnungsgemäße Behandlung von Altfahrzeugen vermeidet eine direkte Gefährdung der Umwelt und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen.
Ablauf der Zertifizieurng nach AltfahrzeugV
Die Demontage und Behandlung darf nur durch Betriebe erfolgen, die nach Altfahrzeugverordnung zertifiziert sind. Die Anforderungen an die jeweiligen Verwerter von Altfahrzeugen sind genauestens definiert und unterliegen einer strengen Nachweiskontrolle.Um einen einheitlichen Standard gewährleisten zu können, wird das Unternehmen einer jährlichen Kontrolle eines unabhängigen Sachverständigen unterzogen.Die Sachverständigen der PÜG mbH prüfen auf Basis der empfohlenen Prüflisten des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Arbeitsgemeinschaft Altauto (ARGE Altauto).