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Verordnung trat am 1. Januar 2024 in Kraft

Neuer KRITIS-Sektor – Siedlungsabfallentsorgung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiert Siedlungsabfallentsorgung als Sektor Kritischer Infrastruktur. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des IT-SIG die Abfallentsorgung als neuen KRITIS Sektor hinzugefügt.

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor
Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen eine kritische Dienstleistung. Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung“ und „Abfallverwertung und -beseitigung“ erbracht (Quelle: Bundesgesetzblatt § 9 Abs. 1 und 2).

  • Sammlung und Beförderung
    • Disposition der Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung
    • Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen
  • Verwertung und Beseitigung
    • Thermische Behandlung von Siedlungsabfällen
    • Mechanisch-biologische oder mechanisch-physikalische Behandlung von Siedlungsabfällen
    • Biologische Behandlung von Siedlungsabfällen
    • Sortierung von Siedlungsabfällen

Meldepflicht

Als Betreiber im Sektor Siedlungsabfallentsorgung, welcher die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, gelten die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG. KRITIS-Betreiber müssen IT-Sicherheitsrelevante Ereignisse melden.

Link zur Registrierung und Meldung

https://mip2.bsi.bund.de/

 

Anlagenkategorien und Schwellenwerte

Ob Sie als Kritische Infrastruktur gewertet werden, kann in der Tabelle Teil 3 eingesehen werden:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/339/VO

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