Kenntnisbereich KB - 3
KB = abgedeckter Kenntnisbereich nach BKrFQG und BKrFQV
Unterkenntnisbereich UKB - 3.1, 3.2, 3.5
UKB = abgedeckter Unterkenntnisbereich nach BKrFQG und BKrFQV
Gebühr
Die Kursgebühr von € 85,- setzt einen Zuschuss der Berufsgenossenschaft voraus. Andernfalls ist eine Gebühr von € 131,31,- zu entrichten.