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Seit dem 01. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Laut Verordnung dürfen gemischte Siedlungsabfälle nicht mehr direkt in die energetische Verwertung gebracht werden. Sie werden vom Entsorger in die Vorbehandlungsanlage gegeben.
Zielgruppe
Abfallerzeuger, d.h. jedes Unternehmen, dass eine bestimmte Menge an Abfall produziert.
Schulungsinhalte
Die Übergangsfrist der GewAbfV ist mit dem 01.08.2017 verstrichen und der neue Betrachtungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. zählt. Ausstellung des Nachweises erfolgt immer bis 31. März des Folgejahres. Für die Erstellung des Nachweises durch den zugelassenen Sachverständigen wird seitens des BMUB eine Vor-Ort-Begehung als angebracht betrachtet. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Unterlagen zur Prüfung der Dokumentation vollständig vorliegen.
Durch den E-Kurs zum Thema Getrenntsammlungsquote erhalten Sie umfangreiche Hilfestellungen zu den Anforderungen und der Dokumentation Ihrer Abfälle. Wir bereiten Sie auf die zu erwartende Preisschwankung zwischen Sortierung und Verbrennung vor.
Preise
Pro Teilnehmer liegt der Preis bei 45 € zzgl. MwSt.