Grundkurs Abfallbeauftragter gemäß AbfBeauftrV
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Beginn:13.10.2026
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Ende:16.10.2026
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Kurs-Nr.:17
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Preis:1.600 EUR (zzgl. MwSt.)
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Ort:Gäufelden
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Trainer:Dipl.-Ing. Klaus Suhm
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Trainer:RA Stephan Jäger
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Trainer:Fr. Petersen
Der Kurs findet in Zusammenarbeit mit der SUHM GmbH statt.
| Datum | Beginn | Ende |
|---|---|---|
13. Oktober 2026 | 08:30 Uhr | 17:30 Uhr |
14. Oktober 2026 | 08:30 Uhr | 17:30 Uhr |
15. Oktober 2026 | 08:30 Uhr | 17:30 Uhr |
16. Oktober 2026 | 08:30 Uhr | 17:30 Uhr |
Informationen
Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen BImSch-Anlagen sind gemäß § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Um die Aufgaben und Pflichten fachkundig ausüben zu können, muss die zu bestellende Person einen Fachkundelehrgang gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG i. V. m. § 55 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zum Abfallbeauftragten besuchen. Wir vermitteln Ihnen in unserem 4-tägigen Grundlehrgang die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte verständlich, damit Sie diese gesetzeskonform in die Praxis umsetzen können. Ein fundierter Umgang mit den unten aufgeführten Schulungsinhalten ist für die verantwortlichen Personen für ihre Funktion unerlässlich. Der auf den Grundkurs aufbauende Fortbildungslehrgang ist regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre monatsgenau zu besuchen.
Schulungsinhalte
Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten
das Verfahren zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
Kreislaufwirtschaftsgesetz:
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Abfallhierarchie
- Grund-, Getrennthaltungs- und Überlassungspflichten
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren und die Betroffenen
- Beauftragung Dritter
- Register- und Nachweispflichten
- Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- Kennzeichnung von Fahrzeugen und Bußgeldvorschriften
- Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen
Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
- EfbV; AbfAEV; AVV; AbfBeauftrV;
Weitere abfallrechtliche Gesetze:
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Batteriegesetz und Verpackungsgesetz
Genehmigungsanforderung für das:
- Befördern; Lagern; Behandeln und für Entsorgungsanlagen
Vorschriften für betriebliche Haftung und des Arbeitsschutzes sowie einschlägige Versicherungen
Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle
Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht