Wenn Sie gefährliche Abfälle transportieren (§ 54 KrWG), muss das verantwortliche Personal der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes einen Fachkundelehrgang gemäß §§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung absolvieren. Wir vermitteln Ihnen im Rahmen eines dreitägigen Grundkurses die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte nach AbfAEV verständlich und praxisbezogen. Das Zertifikat erhalten Sie zum Lehrgangsende ohne ablegen einer Prüfung. Der Grundlehrgang muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Der auf den Grundkurs aufbauende Fortbildungslehrgang ist nach § 5 Abs. 3 AbfAEV regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, zu besuchen.
Schulungsinhalte
Anforderungen an die Fachkunde zur Anzeige- und Erlaubnisverordnung, genauer die Behandlung von abfallrelevanten Transporttechniken
genauer die Behandlung von abfallrelevanten Transporttechniken
Umwelteinwirkungen durch Abfälle
Vorschriften des Abfallrechts für Einsammel- und Beförderungstätigkeiten
Nachweisführung
Abfalleigenschaften und Charakteristik
Entsorgungsanlagen
Beispiele aus der Praxis sowie Diskussionen und Erfahrungsaustausch vertiefen die Thematik.
Buchen Sie jetzt: Grundkurs gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Datum: 05. Mai 2026 - 07. Mai 2026. Preis: 1.200 EUR (zzgl. MwSt.). Ort: Gäufelden