Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten.
Der Arbeitgeber hat demnach die Beschäftigten über Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände sowie das Verhalten im Gefahrfall einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.